Interessenvertretung

Ganz der klassischen Aufgabe eines Berufsverbandes folgend, nimmt die SVFA auch die Interessensvertretung für den Berufsstand des Fischereiaufsehers bzw. der Fischereiaufseherin wahr. Die SVFA übernimmt hierbei die statuarisch festgelegte Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber eidgenössischen und kantonalen Behörden, anderen Vereinigungen, Verbänden, Gemeinschaften und der Öffentlichkeit. Vertretungen der SVFA sind denn auch Mitglied der Begleitgruppe bei der FIBER und der KFKS oder im Lenkungsauschuss der JFK.

Die SVFA versucht sich dabei stets bestimmt aber partnerschaftlich einzubringen, um die Förderung und Erhaltung des Fischereiaufseherinnen- / Fischereiaufseherberufes zu wahren. Dabei sucht die Vereinigung gezielt die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Fischerei und verwandten Berufsgruppen.

Eine weitere wesentliche Aufgabe innerhalb der Interessensvertretung besteht in der Möglichkeit der SVFA, sich zu nationalen Gesetzesrevisionen und Vorstössen im Bereich Gewässer und Fischerei vernehmen zu lassen. Da die Fischereiaufsicht ein wesentliches Vollzugsorgan in den Kantonen bildet, steht für die SVFA bei der Prüfung solcher Geschäfte vor allem der Aspekt der Praxistauglichkeit im Vordergrund.