Den Beruf der Fischereiaufseherin, des Fischereiaufsehers kann man nicht direkt erlernen. Hat ein Kanton Bedarf, stellt er eine aus seiner Sicht und seinen Bedürfnissen entsprechende, geeignete Person an. Die spezifische Ausbildung erhält die angestellte Person dann direkt in der Praxis und durch Aus - und Weiterbildungskurse. Einige Kantone haben eigene Ausbildungsmodule. Und ungefähr alle vier Jahre bietet die SVFA zudem Ausbildungskurse zur Fischereiaufseherin, zum Fischereiaufseher mit eidgenössischem Fachausweis an, welche mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Grundvoraussetzungen für eine Anstellung:

  • Abgeschlossene Berufslehre
  • Gute körperliche Verfassung
  • Guter Leumund
  • Gute allgemeine fischereiliche Kenntnisse
  • Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Weiterbildung
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitseinsätzen
  • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
  • EDV Grundkenntnisse
  • Autoprüfung

Weitere positive Qualifikationen:

  • Abgeschlossene Berufsfischerlehre
  • Ausbildung und Erfahrung in Fischzucht
  • Erfahrung in Elektrofischerei
  • Erfahrung in Kontroll- und Rapporttätigkeit
  • Erfahrung in Gewässerrevitalisierungen
  • Gute Gebietskenntnisse
  • Gute, ortsspezifische Sprachkenntnisse
  • Je nach Aufsichtsgebiet Motorbootsprüfung
  • Sicheres und angemessenes Auftreten