Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher sind nicht einfach staatlich angestellte Fischer. Sie sind insbesondere zuständig für:
- den Erhalt, die Verbesserung und nach Möglichkeit die Wiederherstellung der natürlichen Artenvielfalt und der Bestände einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräumen;
- den Schutz bedrohter Arten und Rassen von Fischen und Krebsen;
- die nachhaltige Nutzung der Fisch- und der Krebsbestände und
- die Förderung der Fischereiforschung.
Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher verfügen über folgende Handlungskompetenzen