Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher sind nicht einfach staatlich angestellte Fischer. Sie sind insbesondere zuständig für:

  • den Erhalt, die Verbesserung und nach Möglichkeit die Wiederherstellung der natürlichen Artenvielfalt und der Bestände einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräumen;
  • den Schutz bedrohter Arten und Rassen von Fischen und Krebsen;
  • die nachhaltige Nutzung der Fisch- und der Krebsbestände und
  • die Förderung der Fischereiforschung.

Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher verfügen über folgende Handlungskompetenzen

  • A: Überwachen und Verbessern der Gewässerlebensräume
  • B: Ausführen von polizeilichen Aufgaben
  • C: Bewirtschaften der Fisch- und Krebsbestände
  • D: Überwachen der Fisch- und Krebsbestände
  • E: Organisieren des Dienstbetriebes
  • F: Öffentlichkeit und Fachpersonen informieren