Berufsprüfung
Die SVFA führt im Auftrag der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK), d.h. im Auftrag der Kantone, welche für die Ausbildung von Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern zuständig sind, regelmässige Berufsprüfungen zur Erlangug des eidgenössischen Fachausweises durch. Die Prüfung wird durch die BPK der SVFA organisiert und durchgeführt und durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung dund Innovation (SBFI) begleitet. Bedingung für die Zulassung zur Berufsprüfung sind gemäss Prüfungsordnung drei jahre einschlägige Berufserfahrung und die Teilnahme an allen Vorbereitungskursen, welche durch die JFK in Absprache mit der SVFA organisiert und durchgeführt werden.
Diplomfeier der Berufsprüfung 2023
Nächste Berufsprüfung
Die nächste Berufsprüfung findet frühestens im Jahre 2027 in den drei Sprachen D, F, und I statt. Musteraufgaben für die Berufsprüfung gemäss Prüfungsordnung können hier heruntergeladen werden.